Grundsätze

Grundlage für die Rechnungslegung bildet die Verordnung des Regierungsrates über das Rechnungswesen der Gemeinden vom 23. April 2013. Die Verordnung kann im kantonalen Rechtsbuch (RB 131.21) eingesehen werden.

Gestützt auf die Empfehlung gemäss § 8 der Verordnung hat die Behörde die Aktivierungsgrenze auf CHF 50 000.00 festgelegt.

Die Abschreibung des Verwaltungsvermögens erfolgt linear über die gesamte Nutzungsdauer. Gemäss Anhang zur Verordnung gelten folgende Abschreibungssätze:

Anlagekategorie Nutzungsdauer Abschreibungssatz linear
Gebäude, Hochbauten, bebaute Grundstücke 33 Jahre 3.0 %
Mobilien, Ausstattungen, Maschinen, Fahrzeuge, Haustechnik 8 Jahre 12.5 %
Informatik- und Kommunikationssysteme 4 Jahre 25.0 %

Die Nutzungsdauer der Anlagen bzw. die Abschreibungsdauer der einzelnen Objekte ist aus dem Anlagespiegel ersichtlich.

Beteiligungsspiegel

Die Sekundarschule Ermatingen ist an keinen Institutionen beteiligt.

Gewährleistungsspiegel (Eventualverpflichtungen)

Per Ende 2021 bestehen keine Eventualverpflichtungen, weder Bürgschaftsverpflichtungen noch Defizitgarantien, Garantieverpflichtungen oder Konventionalstrafen.